Wir legen Nachdruck auf die ständige Reduzierung von negativen Einflüssen unserer Tätigkeit auf die Umwelt und dies gehört einfach zum integrierten Bestandteil der Firmenqualitätspolitik der Gesellschaft UNEX. Zu den Hauptpunkten der Firmenqualitätspolitik zählen:
- Reduzierung der Risiken der Wasser-, Luft- und Bodenverunreinigung durch mögliche Austritte der verunreinigenden Stoffe.
- Effiziente Nutzung aller Energiearten.
- Senkung des Risikos der Umweltbeschädigung durch konsequente Abfallsortierung.
- Schaffung von sicheren und nicht gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen.
Durch Einhaltung dieser Umweltbetreuungsgrundsätze bemühen wir uns darum, dass wir hinter unserer Tätigkeit eine möglichst umweltschonende Spur hinterlassen.
Im Jahre 2014 wurden autorisierte Emissionsmessungen bei den genannten Luftverunreinigungsquellen durchgeführt. Die Emissionslimits für die verunreinigenden Stoffe wurden erfüllt und gleichzeitig wurde die Produktion der ausgewählten verunreinigenden Stoffe, die in die Atmosphäre ausgelassen werden (feste verunreinigende Stoffe, SO2, NOx), im Vergleich zum 2013 reduziert.
Was die Abfallbehandlung angeht, wir bemühen uns, dass die ausgewählten Komponenten des Kommunalabfalls gründlicher sortiert werden. Dank dessen konnten wir im Jahre 2014 4 % mehr Kunststoffverpackungen im Vergleich zum Vorjahr sortieren. Gleichzeitig haben wir im Vorjahr über das kollektive EKOLAMP-System die ökologische Liquidation von ungefähr 386 kg Leuchtstoff- und Entladungsröhren, die wegen Quecksilber, das in diesen Produkten enthalten ist, bei unsachgemäßer Behandlung sowohl die Umwelt als auch die Menschengesundheit gefährden können, gesichert.
Einen weiteren integrierten Bestandteil des Umweltschutzes stellt auch der Wasserschutz dar. Die Gesellschaft betreibt eine biologische Wasserkläranlage und das Abwasser wird von der Wasserkläranlage in den Fluss Oskava ausgelassen. Monatlich werden diesbezüglich Wasserproben entnommen und ihre Qualität festgestellt. Die Analysen ergeben, dass die Gesellschaft allen Parametern, die in der Entscheidung der zuständigen Behörde festgelegt sind, nachkommt.